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Kauf einer Ferienimmobilie

Der Kauf einer Ferienimmobilie am Mittelmeer – davon träumen viele. Für Käufer und Verkäufer geht es dabei nicht nur meist um viel Geld, Kauf und Eigentumsübertragung richten sich ausserdem nach einem fremden Recht mit ganz eigenen Regeln. Im Gegensatz zu anderen Rechtsordnungen ist die Grundbucheintragung in Spanien nicht konstitutiv, sondern rein deklaratorisch, die Eigentumsübetragung vollzieht sich also ausserhalb der Grundbuches, und zwar in aller Regel im Moment der Protokollierung des notariellen Kaufvertrags, der allerdings nach spanischem Recht gar nicht zwingend ist. Hinzu kommt, dass der spanische Notar sich auf die reine Beurkundungstätigkeit beschränkt. Weder berät er die Parteien im Vorfeld des Vertragsschlusses, noch kümmert er sich um die Abwicklung des Kaufvertrags und lastenfreie Eintragung der Immobilien in das Grundbuch.

Es obliegt vielmehr den Anwälten, die Vertragsparteien vor Fallstricken zu bewahren und ihre Vorstellungen in einen wasserdichten Vertrag umzusetzen. Wir prüfen für Sie die Kaufvoraussetzungen. Das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie in Form eines due diligence Berichts. Und selbstverständllich stellen wir Ihre lastenfreie Grundbucheintragung sicher.

Diese Seiten enthalten vereinfachte und unvollständige Information zum spanischen Recht, die ohne Berücksichtigung Ihrer persönlichen Lebenssituation erstellt wurden und keine Rechtsberatung ersetzen. Die Tätigkeit des Anwalts ist honorarpflichtig.

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