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Erwerbsnebenkosten

Zu den von dem Käufer zu tragenden Erwerbsnebenkosten gehören die Notarkosten (ca. 0,15% des Kaufpreises), die Grunderwerbsteuer (7% des Kaufpreises) bzw. bei Erstbezugsobjekten 10% Mehrwertsteuer zzgl. 1,2% Stempelsteuer, die Gebühren des Grundbuchamtes sowie das Anwaltshonororar, welches nach den Gebührenempfehlung der Anwaltskammer in der Regel bei 1% des Vertragswertes liegt. Unser Pauschalhonorarangebot wird stets dem Einzelfall und dem zu erwartenden Arbeitsanfall Rechnung tragen.

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