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Übergang von Eigentum, Besitz, Nutzungen, Lasten und Gefahr

Der Käufer wird nach spanischem Recht bereits vor Eintragung des notarieller Kaufvertrag in das Grundbuchamt Eigentümer der Immobilie. Voraussetzung für den Eigentumserwerb ist nach spanischem Recht die Einigkeit der Parteien und die Übergabe der Immobilie. In der Praxis ersetzt die notarielle Beurkundung die Übergabe der Schlüssel.

In dem Moment der Beurkundung gehen auch Nutzung, Lasten und die Gefahr auf den Käufer über, und dieser hat den Restkaufpreis zu zahlen. Gebräuchliches Zahlungsmittel ist die Übergabe von Bankschecks , da der Verkäufer nur dann sein Eigentum aufgeben wird, wenn er die Sicherheit der Kaufpreiszahlung hat. Diese Sicherheit bietet traditionell der Bankscheck, da die ausstellende Bank für die Scheckzahlung haftet. Immer häufiger werden aber auch Online-Banking-basierte Zahlungsmethoden Zug um Zug eingesetzt. Ab dem Moment des Übergangs von Eigentum, Besitz und Nutzung muss der Käufer alle laufenden Kosten, z.B. Grundsteuer, Müllgebühren, Strom- und Wasserkosten der Immobilie tragen. Ob der Verkäufer mit seiner Pflicht zur Zahlung der laufenden Steuern und Kosten auf dem laufenden ist, prüft derAnwalt.

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