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Prüfung der Kaufvoraussetzungen

Da der spanische Notar weder die Parteien im Vorfeld des Vertragsschlusses berät, noch sich um die Abwicklung des Kaufvertrags kümmert, sondern sich auf die reine Beurkundungstätigkeit beschränkt, ist es Aufgabe der Anwälte, die Vertragsparteien vor Fallstricken zu bewahren und ihre Vorstellungen in einen wasserdichten Vertrag umzusetzen.


Wir prüfen für Sie die Kaufvoraussetzungen und kümmern uns um das Eintragungsverfahren vor dem Grundbuchamt. Das Ergebnis der Prüfung der Kaufvoraussetzungen erhalten Sie in Form eines due diligence Berichts. Gegenstand der Prüfung sind u.a.:


  • die Vereinbarkeit des Gebäudes mit lokalem Bauplanungsrecht
  • den Zustand der EGT
  • das Nichtvorliegen von Schulden, Lasten und Belastungen
 
Wir übernehmen die Vorbereitung und Prüfung von Privatverträgen sowie auch des Notarvertrages, die Abwicklung des Notarvertrages vor dem Finanzamt und dem Grundbuchamt: wir veranlassen die Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch zum Schutz des Käufers, wir fertigen die Quellensteuererklärung für den Fall des Kaufs von einem nichtresidenten Verkäufer und die Grunderwerbsteuererklärung an. Zusätzlich sind wir behilflich bei der Beschaffung der spanischen Ausländeridentifikationsnummer, der Anmeldung ausländischer Erwerbsgesellschaften und/oder der Gründung von spanischen Gesellschaften, wir entwerfen zweisprachige Vollmachten für Ihren deutschen Notar, um Käufer oder Verkäufer bei der Beurkundung oder bei der Unterzeichnung des Privatvertrags zu vertreten oder um ein Konto bei einer spanischen Bank zu eröffnen. Sie können uns mit dem Abschluss von Verträgen mit Versorgungsunternehmen beauftragen, und nicht zuletzt sind wir in der Lage, Empfehlung auszusprechen für Bausachverständige.  
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