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Erben

Der Tod eines Menschen lässt die Hinterbliebenen nicht nur mit Ihrer Trauer zurück, die Erben werden darüber hinaus auch mit der Nachlassabwicklung konfrontiert. Im Gegensatz zum deutschen Recht ist Voraussetzung für die Umschreibung von Vermögenswerten nach spanischem Recht die Abgabe einer Erbschaftsannahmeerklärung in notarieller Form. Wir helfen Ihnen bei der Überwindung der bürokratischen Hindernisse, beginnend mit der Zusammenstellung der für die Erbschaftsannahme benötigten Dokumente, der Erstellung der spanischen Erbschaftsteuererklärung bis zur Umschreibung des spanischen Grundbuches.

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