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Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

Während man in Deutschland über Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen sicherstellen kann, dass der eigene Wille im Falle von Unfall, Krankheit oder Alter zum Tragen kommt, lassen sich Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen nach spanischem Recht nur in Form von Generalvollmachten realisieren. Ausserdem kennt das spanische Recht Patientenverfügungen. Die Gesetzeskompetenz liegt bei den Autonomen Regionen.

 

Nach den in Andalusien geltenden Vorschriften ist eine Patientenverfügung ein schriftliches Dokument, in dem Vorgaben für die medizinische Versorgung und Behandlung enthalten sind für den Fall, dass man nicht mehr in der Lage ist, die Wünsche persönlich zu äußern.

 

Folgende Personen können eine Patientenverfügung verfassen:

 

  • Volljährige Personen
  • sog. emanzipierte Minderjährige
  • Personen, die rechtlich entmündigt sind, sofern das Entmündigungsurteil sie nicht ausdrücklich daran hindert.

 

Außerdem kann eine Person des Vertrauens bestimmt werden, der für den Patienten entscheidet, wenn dieser nicht mehr selbst entscheiden kann. Es kann ein zweiter Stellvertreter benannt werden für den Fall, dass der erste Vertreter aus irgendeinem Grund verhindert ist.

 

Um das Verfahren abzuschließen, ist ein persönlichen Termin bei dem Register für Patientenverfügungen zu beantragen (Terminvereinbarung über Salud Responde: Tel.: 955 545 060). Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

 

  • Patientenverfügung
  • Persönliches Ausweisdokument (NIE, PA oder Reisepass). 
  • Ausgefüllte Erklärung zur Patientenverfügung
  • Beglaubigte Kopie der Ausweisdokumente der Bevollmächtigten
  • Weitere Informationen über Patientenverfügungen
 

Das Register für Patientenverfügungen entfaltet folgende Wirkungen:

 

      • Sein Inhalt ist in allen autonomen Gemeinschaften Spaniens gültig.
      • Falle von Reisen außerhalb Andalusiens, hat das medizinische Personal Zugriff auf die Patientenverfügung über die sog.  digitale Gesundheitsakte.
      • Erklärung können jederzeit geändert werden.

 

Das Formular der Patientenverfügung und hilfreiche Informationen finden Sie unter:

 

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