Bestandteile und Zubehör
Ein wichtige Frage ist, was alles mitverkauft werden soll. Untrennbare Bestandteile wie Badewanne und Waschbecken werden als wesentliche Bestandteile auf jeden Fall mitverkauft. Bei anderen Sachen wie bei Einbauküchen, Lampen, privaten Inventargegenständen oder Kunstwerken kann es demgegenüber Streit gegeben. Verkäufer und Käufer müssen im Vorfeld klären, welche Sachen im Kaufpreis enthalten sind oder nicht. Am besten wird der Makler beauftragt, ein Inventar zu erstellen, welches von beiden Parteien akzeptiert wird.