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Bauträgervertrag

Oft werden Häuser und Wohnungen verkauft, die noch nicht fertiggestellt sind. Der Bauträger verpflichtet sich dann zum Verkauf eine Grundstücks oder Grundstückanteils sowie zur schlüsselfertigen Errichtung eines Hauses oder Wohngebäudes.

Gegenstand des privatschriftlichen Kaufvertrags sind die Kaufpreisraten nach Baufortschritt, die gesetzlich vorgeschriebenen Absicherung der Kaufpreisraten durch Bankbürgschaft oder Versicherungsschein, die in Andalusien ebenfalls gesetzlich vorgeschriebene Baubeschreibung und Baupläne sowie die Regelung, bis zu welchem Zeitpunkt das Objekt fertiggestellt sein muss. Sonderwünsche des Käufer sollten schriftlich vereinbart werden.

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