Änderungen der Vorschriften für die Vermietung von Ferienwohnungen in Spanien
Die Änderungen der Vorschriften für die Vermietung von Ferienwohnungen in Spanien im Jahr 2025 bringen wichtige rechtliche und regulatorische Neuerungen mit sich. Die sozialistische Regierung bezweckt damit einerseits eine Verbesserung des Zugangs der Bevölkerung zu Wohnraum, andererseits das Zusammenleben in der Nachbarschaft in Einklang bringen. Nachfolgend sind die wichtigsten Aspekte aufgeführt:
1. Obligatorische Genehmigung der WEG
Bisher war die touristische Vermietung ohne ausdrückliches Verbot erlaubt, jetzt ist sie ohne Genehmigung der Eigentümergemeinschaft verboten:
Ab dem 3. April 2025 muss jeder Eigentümer, der seine Wohnung zur touristischen Vermietung nutzen möchte, die ausdrückliche Zustimmung der Eigentümergemeinschaft einholen. Der Beschluss ist mit einer Mehrheit von drei Fünftel (60 %) der Eigentümer zu fassen, die drei Fünftel (60 %) der Gemeinschaftsanteile repräsentieren müssen.
Eine Ausnahme gilt für Wohnungen, die bereits vor diesem Datum legal betrieben wurden: Diese können ohne neue Genehmigung weiter genutzt werden.
2. Staatliche Registrierung.
Ab dem 1. Juli 2025 müssen Ferienwohnungen im sog. Einheitlichen Register für Ferienvermietungen eingetragen werden: Zweck ist die Zentralisierung von Informationen und die Bekämpfung der Schattenwirtschaft.
Erforderliche Unterlagen:
- Tourismuslizenz
- Bewohnbarkeitsbescheinigung
- Katasterreferenz.
Die digitalen Plattformen, wie zb. Airbnb, sind verpflichtet, die Anzeigen auf das Vorliegen der Registrierungsnummer zu prüfen. Bei Verstoss drohen Strafen.
3. Neue steuerliche und energetische Verpflichtungen
Besteuerung: Die Kleinstunternehmensregelung gilt nur, wenn die Einnahmen 30.000 €/Jahr (bisher 77.700 €) nicht überschreiten. Für höhere Beträge ist eine detaillierte Buchführung erforderlich.
Energieeffizienz: Wohnungen, die mehr als 120 Tage/Jahr vermietet werden, müssen über einen Energieeffizienzausweis verfügen. Außerdem dürfen Immobilien mit der Energieeffizienzklasse „F“ oder „G“ nicht vermietet werden.
4. Lokale und regionale Beschränkungen
Madrid: Verbot neuer Lizenzen und verstärkte Kontrollen mit Geldstrafen von bis zu 100.000 € .
Katalonien: Lizenzen sind alle 5 Jahre verlängerbar und unterliegen den kommunalen Bebauungsplänen .
Barcelona: In überlasteten Gebieten werden Lizenzen nicht verlängert, mit dem Ziel vollständigen Abschaffung bis 2029.
5. Verstärkte Sanktionen und Kontrollen
Geldstrafen: Bis zu 600.000 € bei Verstößen, je nach Autonome Gemeinschaft.
Zuschläge: Die Autonomen Gemeinschaften können 20 % zusätzliche Kosten für touristische Unterkünfte erheben.
Gästeregister: Ab 2024 obligatorisch über SES.HOSPEDAJES, um Daten der Gäste an die Behörden zu melden.
© Dr. Reiners